I. Zweck des Verbandes
Der Altphilologenverband Nordrhein-Westfalen ist als Glied des Deutschen Altphilogenverbandes bestebt, die Bildungskräfte der Antike im geistigen Leben der Gegenwart, namentlich in der Jugenderziehung, zur Wirkung zu bringen. Die wissenschaftliche und pädagogische Fortbildung der Lehrer des altsprachlichen Unterrichtes ist sein besonderes Anliegen.
II. Mitgliedschaft und Gliederung
Ordentliche Mitglieder können werden die Vertreter der Altertumswissenschaft und die Lehrer(innen) der alten Sprachen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Förderer der Bestrebungen des Verbandes sind als außerordentliche Mitglieder willkommen.
Der Jahresbeitrag für die ordentlichen Mitglieder, in dem der Beitrag für den DAV enthalten ist, wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Untergliederungen des Landesverbandes können Orts- bzw. Bezirksgruppen sein, zu denen sich die Mitglieder entsprechend den örtlichen Verhältnissen zusammenschließen.
III. Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzer des Landesverbandes und seinen beiden Stellvertretern. Nach Möglichkeit sollen durch die drei Mitglieder des Vorstandes beide Landesstellen vertreten sein. Der Vorsitzer des Landesverbandes führt die Geschäfte in Zusammenarbeit mit den beiden Stellvertretern und beruft auch die jedes zweite Jahr stattfindende Hauptversammlung ein.
Der Vorsitzer des Landesverbandes und seine beiden Stellverteter werden von den Mitgliedern des Landesverbandes im Rahmen der Hauptversammlung gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand hat das Recht, zwei Kassenwarte, einen Schriftführer und den Herausgeber des Mitteilungsblattes des Landesverbandes zu benennen und in den erweiterten Vorstand zu berufen. Bei Stimmengleichheit entscheidet dann die Stimme des Vorsitzers. Der Vorstand kann ferner bei besonderen Gelegenheiten zwei bis vier Berater zu seinen Sitzungen hinzuziehen. Der Vorstand vertritt den Landesverband im DAV; er kann zu diesem Zweck ebenfalls zwei bis vier Berater hinzuziehen.
IV. Versammlungen
Der Landesverband hält in jedem zweiten Jahr - und zwar jeweils in dem Jahr, in dem keine Bundestagung des DAV stattfindet - eine Hauptversammlung ab, die mit einer Arbeitstagung verbunden ist. Die Hauptversammlung bestellt zwei Kassenprüfer, erteilt dem alten Vorstand Entlastung und wählt den neuen Vorstand für zwei Jahre. Die Tagesordnung der Hauptversammlung ist 14 Tage vorher bekanntzugeben. Bei Abstimmungen entscheidet einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.